Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem und eine interne Meldestelle einzurichten.
Die interne Meldestelle für die Stiftung Stralsunder Schwesterneheimathaus steht allen Mitarbeitenden der Stiftung Stralsunder Schwesterneheimathaus sowie sonstigen Personen, die im beruflichen Kontext mit unserem Unternehmen stehen, zur Verfügung, sofern sie einen Hinweis in Bezug die Stiftung Stralsunder Schwesterneheimathaus oder eine*r dessen Mitarbeiter*in vertraulich abgeben wollen. Ein Hinweis muss sich auf den Verdacht einer Straftat oder einen bußgeldbewehrte Regelverstoß beziehen, sofern dieser Leib, Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane betrifft.
Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Hinweise werden erst an verantwortliche Personen weitergegeben, wenn die hinweisgebende Person dazu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt.
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, dann steht Ihnen der folgende elektronische Meldeweg zur Verfügung:
Hinweis abgeben
[https://diakonie-mv.integrityline.app/]
Das Hinweisgebenden-Portal ist rund um die Uhr verfügbar. Auf Wunsch können Sie Meldungen auch anonym abgeben. Das Portal bietet diese Funktion an und Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Wenn Sie anonym bleiben möchten, bitten wir Sie, keine Daten anzugeben oder Dokumente hochzuladen, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Zudem empfehlen wir die Verwendung sicherer und - nach Möglichkeit - privater Endgeräte.
Es können hier sowohl schriftliche als auch Sprachnachrichten hinterlassen werden.
Postalisch ist die Meldestelle wie folgt erreichbar:
Diakonisches Werk M-V e.V.
Meldestelle vertraulicher Hinweis
Körnerstr. 7
19055 Schwerin
Wenn eine persönliche Beratung gewünscht ist, melden Sie dies bitte über einen der oben genannten Wege. Selbstverständlich stehen Ihnen auch nach wie vor alle üblichen Wege für Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anregungen zur Verfügung.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt für Justiz, BaFin oder Bundeskartellamt.) abzugeben. Hinweisgebenden Personen wird empfohlen, zunächst die internen Meldestellen zu nutzen. Unabhängig vom gewählten Meldeweg steht Ihnen gleichermaßen Schutz zu.